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mark
Offline
T5-Einsteiger
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02.02.2007 10:53
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Hallo Ihr T5-Fahrer, laut Werkstatt ist der Mehrverbrauch bei den OriginalDPF die schon im Werk verbaut werden zu verzeichnen. Nach ADAC-Angaben ist auch die Einpritzung und Regelung anders, die den Mehrverbrauch bedingt. Allerdings werden auch die Schadstoffwerte verbessert und damit eine bessere Einstufung bei der Steuer erreicht. Der Nachrüstsatz ist ein offenes System und greift nicht in die Motorsteuerung ein. In wie weit sich dadurch die Schadstoffwerte verbessern muß erst noch herausbekommen. Auf jeden Fall soll er die beste Einstufung für die Feinstaubplakette auch mit dem Nachrüstsatz erreichen. Ich habe mich zum Einbau entschlossen und werde über meine hoffentlich nur guten Erfahrung in Kürze berichten.
---MfG--- Mark
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"ex"-high-multi
volksbus - alles, was ein bus braucht!
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holzwurm
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T5-Einsteiger
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23.02.2007 19:36
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mark
Offline
T5-Einsteiger
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04.03.2007 14:00
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Hallo Ihr Busfahrer,
wie ich schon geschrieben habe, hat mein T5 seit einem Monat den DPF von VW als Nachrüstsatz. Ich kann bisher nicht von einem Leistungsverlust bzw. Mehrverbrauch erkennen. Auch war die Nachrüstung mit 565,-€ (+ 20,- € Kosten für die Fahrzeugpapiere) als Angebot von VW (Komplet incl. Einbau)relativ preiswert. Nach meinem jetzigen Infostand erhält man damit die grüne Plakette also sind keine Einschränkungen zu erwarten. Mit dem Steuerbonus von 330,-€ und nach dem Abzug aller Kosten bleiben 255,-€ übrig. Man wird auch noch an den Steuern die Erhöhung um die 1,20 pro 100 ccm sparen und auch einen besseren Wiederverkaufswert erziehlen. Allerdings weiß ich nicht ob das Angebot von VW noch für T5 gilt, weil im Prospekt wird der T5 nicht mehr explizit erwähnt sondern nur noch die kleineren Autos von VW mit 569,-€ Angebotspreis beworben. Im Herbst 2006 galt der Preis noch für die gesamte Flotte und war nur in den Baujahr eingeschränkt. also Nachfrage lohnt sich eventuell. Der DPF soll auch eine unbegrenzte Lebensdauer haben also eine ganze Weile halten.
---MfG--- Mark
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reini
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T5-Profi
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05.03.2007 19:16
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Hallo Mark, wir haben einen T5, 96KW, mit Partikelfilter werkseitig. Im Fahreugschein ist der Wagen gem. EURO III klassifiziert. Demnach wird der Wagen lediglich eine gelbe Plakette erhalten oder nicht? Die Höhe des Wiederverkaufswerts wird immer nur um den zum Zeitpunkt des Verkaufs zu zahlenden Nachrüstpreis größer sein. Dieser kann in mehreren Jahren auch günstiger sein als heute. Außerdem kann der Wirkungsgrad und die Funktionsweise nach beispielsweise 100000km auch gegen null gehen, so dass sogar ein komplett neuer Filter hermuss. Ich würde den höheren Wiederverkaufswert nicht als Argument annehmen.
Gruß, Reini
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Moin, seh ich genauso. Der Wiederverkaufswert beim Bus, speziell den Multivans, war und ist eh sehr gut. Auch ohne DPF ist der T5 in Euro III eingestuft (jedenfalls bei meinem T5). Jeder sollte dann für sich speziell ausrechnen, ob eine Umrüstung in Frage kommt. Die Folgekosten und die evtl zu erwartene Ersparniss ggü. einer Strafsteuer für Dieselfahrzeuge ohne Filter wiegen sich m.E. auf. Ich warte erstmal ab.
Gruss Frachtschiff Daniel
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Hab nen T5 Transporter 96kW DPF - hatte noch nie so einen Säufer, während mein T4 MV 2,5L mit 8-9L flott bewegt wurde, schiebe ich meinen SAUBEREN T5 nun selten unter 10,5L. Toller Fortschritt. Mein Bruder fährt nen Shuttle mit 128kW OHNE DPF als 4motion (!!!) mit 8,5L. Wie kriegt man den Mist raus?
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Hallo zusammen ! Ich hatte bis März 2006 einen T5 mit 180 PS ohne Partikelfilter. Seitdem fahre ich einen T5 mit gleicher Motorisierung und werkseitigem Partikelfilter. Fazit: Über ein Jahr gemessener Mehrverbrauch o,5 Liter/100 km. Meine Fahrgewohnheiten haben sich nicht geändert und der Stadt- Landanteil auch nicht. Wenn ich ca 200 km nur Stadtverkehr habe, leuchtet eine Schrift auf und meldet: Partikelfilter voll. Dann muß ich 20 Minuten auf der Autobahn heizen und ihn wieder frei brennen. Der PDF Ist ein Widerstand im Abgasstrang und behindert den Ausstoß also braucht er mehr Sprit. Zur Umweltplakette. Ich war vor zwei Wochen beim TÜV. Der Computer der Abgaskontrolle hat gemeldet, dass man den Motor starten muß. Das heißt, er hat gar nichts mehr gerochen, weil der Filter wohl sehr effektiv arbeitet. Jetzt habe ich eine grüne Plakette. Gruß aus Müchen Klaus
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Driver
Offline
T5-Profi
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25.05.2007 14:28
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Da ich also hier keine Rubrik gefunden habe, die auf die Gewichtsbesteuerung eingeht, lasse ich mich hier mal am Beispiel meines T5 Shuttle dazu aus. Vielleicht intessiert Euch das auch. Die Bundesrepublik ist als Mitglied der EU verpflichtet, die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EU Richtlinie 2001/116/EG anzuwenden.
Die Fakten: In der Richtlinie heißt es unter anderem (Richtlinie Blatt 39/45, die ganze Richtline ist ein Werk von 115 Seiten, aber für unser Problem ist der Rest nicht relevant):
M1 AF Mehrzweckfahrzeuge: Kraftfahrzeuge zur Beförderung von Fahrgästen und deren Gepäck oder von Gütern in einem einzigen Innenraum. Entspricht ein solches Fahrzeug jedoch den folgenden Bedingungen, wird es nicht als Fahrzeug der Klasse M1 angesehen:
a) Es hat außer dem Fahrersitz nicht mehr als 6 Sitzplätze
Ein Sitzplatz gilt als vorhanden, wenn das Fahrzeug mit zugänglichen Sitzverankerungen ausgestattet ist. Als „zugänglich“ gelten Verankerungen, die benutzt werden können.
b) P – (M+Nx68) > Nx68
Darin bedeutet: P = technisch zulässige Gesamtmasse in kg M = Masse im fahrbereiten Zustand in kg N = Zahl der Sitzplätze außer dem Fahrersitz
Ein solches Fahrzeug gilt nicht als Fahrzeug der Klasse M1 und kann dadurch auch nicht nach dem Hubraum besteuert werden, weil gemäß KraftStG §8 Abs.1 nur Krafträder und Personenkraftwagen (M1) nach dem Hubraum besteuert werden können.
Nun am Beispiel meines T5 Shuttle: Erste Voraussetzung: Mein T5 ist ein Fahrzeug der Klasse M1 AF. Die Einstufung M1 AF ist in der „EWG - Übereinstimmungserklärung“ für mein Fahrzeug festgeschrieben und lässt keinen Raum für anderslautende Deutungen. Die „EWG - Übereinstimmungserklärung“ ist kein allgemeines Datenblatt eines Models eines beliebigen Herstellers, sondern vom Hersteller festgeschriebene technische Informationen speziell zu dem ausgelieferten Fahrzeug, viel umfangreicher als im KFZ-Brief. Diese Bescheinigung gibt es für jedes verkaufte Fahrzeug europaweit.
Zweite Voraussetzung: a) Mein T5 ist ein 7-Sitzer; 6 + Fahrersitzplatz.
Dritte Voraussetzung: b) Die etwas verwirrende Gleichung, (war wohl ein ganz Schlauer) 3000 kg - (2093 kg + 6 x 68 kg) > 6 x 68 kg = 499 kg > 408 kg
Die Angaben zu den einzelnen Gewichten findet Ihr im Fahrzeugschein.
Da also beide Bedingungen für mein Fahrzeug erfüllt sind, gilt folgener abschließender Satz aus der Richtlinie 2001/116/EG zur Anpassung der Richtlinie 70/156/EWG. „Ein solches Fahrzeug gilt nicht als Fahrzeug der Klasse M1.“, und kann deswegen auch nicht nach Hubraum besteuert werden, siehe oben. Das Ganze klingt auf den erstenm Blick kompliziert, ist es aber eigentlich nicht, also rechnet mal nach. Weitere Info's auch auf http://www.proallrad.com Viel Spaß
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Emil
Offline
T5-Einsteiger
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31.12.2008 00:36
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Hallo, habe das gleiche Problem, das Auto säuft mich arm!!! Gruß Emil
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