Wenn man die Zahlen so grob überschlägt, sieht es aus, als ob in dem Betrag die MwSt. nicht berücksicht wurde.
Der Restwert des Fahrzeuges kann 15.000 € betragen, der Verkaufswert ermittelt sich dann aber zuzüglich der MwSt. und einen kleinen Aufschlag für das Autohaus.
Müsste überschlagen so ungefähr hinkommen.
Die genannte Firma, ich gehe davon aus, dass es sich um den VW Händler handelt, kann den Wagen dann nicht unter den Preis veräußern.
Unabhängig davon ist es beim Leasing so, dass auch wenn der Kunde im Vorfeld schon bekundet, den Wagen nach Ablauf der Leasing zu übernehmen, das Fahrzeug Eigentum der Leasinggesellschaft ist und bleibt.
Diese muss das Fahrzeug nicht veräußern, der Kunde hat keinen rechtlichen Anspruch darauf.
In der Regel wird dann das Fahrzeug an den Händler veräußert und dieser verkauft es dann an den ehemaligen Leasingnehmer weiter.
Muss aber nicht sein, gerade dann, wenn das Fahrzeug nach Ablauf des Leasing erheblich mehr wert ist, als der kalkulierte Restwert.
Man kann da böse Überraschungen erleben.