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Hallo, wir haben mal wieder ein bisschen gebastelt und die Homepage überarbeitet! es kann sein das noch nicht alles zu 100% funktioniert aber spätetsens bis 23:00 Uhr dürfte alles gehen. Wenn euch was nicht gefällt oder Verbesserungsvorschläge habt denn schreibt es hier bitte. Team vw-t5-forum.de
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hy Superskunk ich weiß nicht aber des mit der landkarte geht irgend wie ned oder ich bin einfach zu blöd und kapier des ned vielleicht könnte man da ja irgend ne andere karte nehmen oder des irgend wie anders machen mfg chris
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hy hat sich erledigt des mit der karte habs jetzt geschnallt hat sich ja nur niemand eingetragen mfg chris
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also ich habe das mit der Karte selbst noch nicht kapiert!Kannst ja mal ne kurze Anleitung schreiben damit es jeder versteht und sich eintragen kann! ----------------------------------------- VW BUS - A Van for the Uncommon Man
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ok so schwer ist es doch nicht, nur ein wenig verwirrend. Geht einfach "Einstellungen", dann auf "Profil bearbeiten" und da bis unten kann man die Anzeige des Wohnortes in der Landkarte einstellen. Da geht Ihr dann auf "Breitengrad/Längengrad bestimmen" und es erscheint die Lankarte von Deutschland.Dort wählt Ihr Euren Wohnort aus und unter der Karte stehen die Koordinaten. Die Dezimalzahl in Klammern bei Lon. tragt Ihr für den Längengrad ein und die Zahl in Klammern bei Lat. für den Breitengrad. Gar ned so schwer . Wäre schön wenn Ihr Euch auch in der Karte eintragt. ----------------------------------------- VW BUS - A Van for the Uncommon Man
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es hat zwar gedauert, aber ich habe mich eingetragen. Finde ich übriegens prima mit der Landkarte. Bin mal gespannt wo die anderen wohnen. Gruß Breitling
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Driver
Offline
T5-Profi
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14.02.2007 15:42
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Hallo, hat eigentlich jemand Interesse an einem Forum über die Gewichtsbesteuerung. Auch nach dem Wegfall der 2,8t-Regel, im Frühling 2005, gibt es noch Möglichkeiten, unter bestimmten Voraussetzungen, nach Gewicht besteuert zu werden. Im EU-Recht gibt es eine "Lücke" für uns Bus-Fahrer. Wenn Interesse besteht, könnte ich mich mal darüber ausführlich auslassen. Driver
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"ex"-high-multi
volksbus - alles, was ein bus braucht!
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Driver
Offline
T5-Profi
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19.02.2007 15:22
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Da ich also hier keine Rubrik gefunden habe, die auf die Gewichtsbesteuerung eingeht, lasse ich mich hier mal am Beispiel meines T5 Shuttle dazu aus. Die Bundesrepublik ist als Mitglied der EU verpflichtet, die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EU Richtlinie 2001/116/EG anzuwenden.
Die Fakten: In der Richtlinie heißt es unter anderem (Richtlinie Blatt 39/45, die ganze Richtline ist ein Werk von 115 Seiten, aber für unser Problem ist der Rest nicht relevant): M1 AF Mehrzweckfahrzeuge: Kraftfahrzeuge zur Beförderung von Fahrgästen und deren Gepäck oder von Gütern in einem einzigen Innenraum. Entspricht ein solches Fahrzeug jedoch den folgenden Bedingungen, wird es nicht als Fahrzeug der Klasse M1 angesehen:
a) Es hat außer dem Fahrersitz nicht mehr als 6 Sitzplätze
Ein Sitzplatz gilt als vorhanden, wenn das Fahrzeug mit zugänglichen Sitzverankerungen ausgestattet ist. Als „zugänglich“ gelten Verankerungen, die benutzt werden können.
b) P – (M+Nx68) > Nx68
Darin bedeutet: P = technisch zulässige Gesamtmasse in kg M = Masse im fahrbereiten Zustand in kg N = Zahl der Sitzplätze außer dem Fahrersitz Ein solches Fahrzeug gilt nicht als Fahrzeug der Klasse M1 und kann dadurch auch nicht nach dem Hubraum besteuert werden, weil gemäß KraftStG §8 Abs.1 nur Krafträder und Personenkraftwagen (M1) nach dem Hubraum besteuert werden können.
Nun am Beispiel meines T5 Shuttle: Erste Voraussetzung: Mein T5 ist ein Fahrzeug der Klasse M1 AF. Die Einstufung M1 AF ist in der „EWG - Übereinstimmungserklärung“ für mein Fahrzeug festgeschrieben und lässt keinen Raum für anderslautende Deutungen. Die „EWG - Übereinstimmungserklärung“ ist kein allgemeines Datenblatt eines Models eines beliebigen Herstellers, sondern vom Hersteller festgeschriebene technische Informationen speziell zu dem ausgelieferten Fahrzeug, viel umfangreicher als im KFZ-Brief. Diese Bescheinigung gibt es für jedes verkaufte Fahrzeug europaweit.
Zweite Voraussetzung: a) Mein T5 ist ein 7-Sitzer; 6 + Fahrersitzplatz.
Dritte Voraussetzung: b) Die etwas verwirrende Gleichung, (war wohl ein ganz Schlauer) 3000 kg - (2093 kg + 6 x 68 kg) > 6 x 68 kg = 499 kg > 408 kg
Die Angaben zu den einzelnen Gewichten findet Ihr im Fahrzeugschein.
Da also beide Bedingungen für mein Fahrzeug erfüllt sind, gilt folgener abschließender Satz aus der Richtlinie 2001/116/EG zur Anpassung der Richtlinie 70/156/EWG. „Ein solches Fahrzeug gilt nicht als Fahrzeug der Klasse M1.“, und kann deswegen auch nicht nach Hubraum besteuert werden, siehe oben. Das Ganze klingt auf den erstenm Blick kompliziert, ist es aber eigentlich nicht, also rechnet mal nach. Weitere Info's auch auf http://www.proallrad.com Viel Spaß
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