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Dieses Thema hat 1 Antworten und wurde 4.077 mal aufgerufen
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Houwee
Offline
Newbie
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26.05.2005 09:01
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Hallo Ihr da draussen, bin neu hier. Ich hab ein Problem mit meinem Dienstwagen, in unserem Betrieb mussten wir vor kurzem unsere Nissan Patrol wegen der leidigen KFZ-Steuer abgeben und sind dann mit einem T5 ausgestattet worden. Bevor jetzt Fragen kommen, es handelt sich hierbei um einen T5 mit 4Motion,130Ps und verstärktem Fahrwerk und einem zulässigem Gesamtgewicht von 3t. Da wir sehr viel mit 2Achsanhängern unterwegs sind ist uns als erstes die höhe der AHK (Starr)sauer aufgestossen (bei Einfahrten z.B setzt der Anhänger hinten auf .) Nachdem wir dann mal gemessen haben hat die Kugel eine Höhe von 53cm vom Boden( Bisher jeder T5 der uns unter die Finger kam wurde gemessen, alle zwischen 51 und 53 cm). Das hört sich nicht schlimm an aber laut Aussage TÜV und Dekra sind Höhen von 35-42cm normal und unsere Anhänger sind so aufgebaut. Nun zum Punkt: am 2Achsanhänger wird die erste Achse entlastet und es ergeben sich damit Stützlasten die jenseits von Gut und Böse sind, in unserem Fall waren das bis zu 280KG!!!!!!! (Schon mal die Stützlast am Auto abgelesen?) Einmal abgesehen von der Belastung die sich für die Kupplung ergibt was ht das für rechtlich Folgen im Schadensfall? VW hält sich momentan, gelinde gesagt zurück und Aussagen die über den Händler und die "Meckerhotline" kommen lassen vermuten das man bei Trabant anruft. Auf die Frage warum ich die Heckklappe nicht öffnen kann bei angehängtem Anhänger kam dann:" es gibt doch für den Anhänger doch Köpfe die die Sperre auch Seitlich haben" oder "nehmen sie den Anhänger halt ab" und alles mit Maschine drauf oder was? bin ich Conan? Der Höhepunkt kam dann gestern, leider nicht Schriftlich:" Legen sie doch zusätzliches Gewicht auf die Hinterachse!" Ja lüg ich denn? Die Bedienungsanleitung sagt aus das unnützes Gewicht zu vermeiden ist!!! Wer zahlt den Mehr verbrauch und die Zusatzbelastung? Wenn es nach VW geht müssen wir uns neue Anhänger zulegen die zu diesem "sehr günstigen Fahrzeug" passen. Abschließend gesagt ist es so, jeder T5 den wir gemessen haben hat diese Höhe an der AHK egal ob starr oder abnehmbar bei Einachsanhängern ist das kein Problem durch die andere Gewichtsverteilung aber bei Zweiachs anhängern kann ich nur noch einmal warnen, wenn die erste Achse entlastet wird kann es im schlimmsten Fall böse enden. Zu den VW Verantwortlichen kann ich nur sagen:" Es gibt auch andere Hersteller"
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Houwee
Offline
Newbie
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26.05.2005 13:45
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Ich bins nochmal, das wir nicht alleine betroffen sind könnt Ihr auch unter http://www.T5-board.de nachlesen!! Betroffen von dieser Geschichte sind nicht nur Kastenwagen, sondern alle egal ob verstärktes Fahrwerk, 4Motion, abnehmbare- oder starre AHK. Text Text
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